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Schweizerische Ärztegesellschaft für Neuraltherapie (SANTH)

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  • 30.12.2011 – 10:32

    Neuraltherapie definitiv in der Grundversicherung

    Bern (ots) - Ab 1.1.2012 sind nicht fünf, sondern vier komplementärmedizinische Methoden für sechs Jahre provisorisch in der Grundversicherung. In dieser Zeit müssen die Methoden re-evaluiert werden. Es sind dies Anthroposophische Medizin, Traditionell Chinesische Medizin, Homöopathie und Phytotherapie. Die Neuraltherapie ist in diesem Provisorium nicht dabei aus folgendem Grund: Die Neuraltherapie (lokal/segmental) ...